Kellersockel

Der Kellersockel wird bei einer Verblendfassade bis 50cm 
über Terrain ebenfalls verblendet.
 
Bei Wohnraumfenstern im Kellergeschoss wird eine stufenartige 
Mehrverblendung nach Aufwand zusätzlich berechnet. 

Der Fußpunktbereich wird durch eine Isolierung nach DIN 1053, 
Teil 1 sorgfältig als Spritzwasserschutz ausgebildet. 

Mit dieser Maßnahme ist die Verblendfassade im Sockelbereich nicht 
durch einen Zementputzsockel andersartig über dem Gelände abgesetzt. 

Auf Wunsch wird auch ein Zementputzsockel ausgeführt. 

Weitere freiliegende Außenwandflächen des Kellers können auf Wunsch 
ebenfalls verblendet werden. Hier erfolgt dann eine Zusatzkostenermittlung 
und es muss gesondert beauftragt werden.