Bewehrung:

Die Bewehrungen der tragenden Betonteile wird durch
eine statische Berechnung nachgewiesen.


Behördliche Bergschäden - Sicherungsmaßnahmen sind
gesondert zu ermitteln und zu vereinbaren.

Erkundigen Sie sich darüber hinaus bei Ihrem Bauamt über Ihren
Bauplatz hinsichtlich Grundwasser und Kampfmittelfreiheit sowie
sonstige Auflagen bzw. Belastungen..